Gesetze / DMA · CELEX 02022R1925-20221012
Verordnung (EU) 2022/1925 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor (Gesetz über digitale Märkte)
54 Normen · Änderungen
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Benennung von Torwächtern
- Art 4 Überprüfung des Torwächter-Status
- Art 5 Verpflichtungen von Torwächtern
- Art 6 Verpflichtungen von Torwächtern, die möglicherweise noch durch Artikel 8 näher ausgeführt werden
- Art 7 Verpflichtung von Torwächtern zur Interoperabilität nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste
- Art 8 Einhaltung der Verpflichtungen durch Torwächter
- Art 9 Aussetzung
- Art 10 Befreiung aus Gründen der öffentlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit
- Art 11 Berichterstattung
- Art 12 Aktualisierung der Verpflichtungen der Torwächter
- Art 13 Umgehungsverbot
- Art 14 Verpflichtung zur Unterrichtung über Zusammenschlüsse
- Art 15 Prüfungspflicht
- Art 16 Einleitung einer Marktuntersuchung
- Art 17 Marktuntersuchung zur Benennung von Torwächtern
- Art 18 Marktuntersuchung bei systematischer Nichteinhaltung
- Art 19 Marktuntersuchung in Bezug auf neue Dienste und neue Praktiken
- Art 20 Einleitung eines Verfahrens
- Art 21 Auskunftsverlangen
- Art 22 Befugnis zur Befragung und zur Aufnahme von Aussagen
- Art 23 Befugnis zur Durchführung von Nachprüfungen
- Art 24 Einstweilige Maßnahmen
- Art 25 Verpflichtungszusagen
- Art 26 Überwachung von Verpflichtungen und Maßnahmen
- Art 27 Informationen von Dritten
- Art 28 Compliance-Funktion
- Art 29 Nichteinhaltung
- Art 30 Geldbußen
- Art 31 Zwangsgelder
- Art 32 Verjährungsfrist für die Verhängung von Sanktionen
- Art 33 Verjährungsfrist für die Durchsetzung von Sanktionen
- Art 34 Anspruch auf rechtliches Gehör und Recht auf Akteneinsicht
- Art 35 Jährliche Berichterstattung
- Art 36 Berufsgeheimnis
- Art 37 Zusammenarbeit mit nationalen Behörden
- Art 38 Zusammenarbeit und Koordinierung mit für die Durchsetzung von Wettbewerbsvorschriften zuständigen nationalen Behörden
- Art 39 Zusammenarbeit mit nationalen Gerichten
- Art 40 Hochrangige Gruppe
- Art 41 Ersuchen um Einleitung einer Marktuntersuchung
- Art 42 Verbandsklagen
- Art 43 Meldung von Verstößen und Schutz von Hinweisgebern
- Art 44 Veröffentlichung von Beschlüssen
- Art 45 Ermessensnachprüfung durch den Gerichtshof
- Art 46 Durchführungsvorschriften
- Art 47 Leitlinien
- Art 48 Festlegung von Normen
- Art 49 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 50 Ausschussverfahren
- Art 51 Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937
- Art 52 Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828
- Art 53 Evaluierung
- Art 54 Inkrafttreten und Geltungsbeginn