Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZwVerbSG · GVBl.I/96, [Nr. 25] S.314
Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit von Zweckverbänden (Zweckverbandssicherungsgesetz - ZwVerbSG)
9 Normen · ausgefertigt 04.12.1996 · Änderungen
- § 1Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Vereinbarung der Verbandssatzung
- § 2Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Entstehung von Zweckverbänden
- § 3Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
- § 4Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Vereinbarung der Verbandssatzung
- § 5Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Entstehung des Zweckverbandes
- § 6Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
- § 7Prüfbericht
- § 8Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
- § 9Inkrafttreten, Geltungsbereich