Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZwVerbSG · GVBl.I/96, [Nr. 25] S.314

Gesetz zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit von Zweckverbänden (Zweckverbandssicherungsgesetz - ZwVerbSG)

9 Normen · ausgefertigt 04.12.1996 · Änderungen

  1. § 1Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Vereinbarung der Verbandssatzung
  2. § 2Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Entstehung von Zweckverbänden
  3. § 3Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  4. § 4Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Vereinbarung der Verbandssatzung
  5. § 5Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über die Entstehung des Zweckverbandes
  6. § 6Unbeachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften über den Beitritt und das Ausscheiden von Verbandsmitgliedern
  7. § 7Prüfbericht
  8. § 8Aufsichtsrechtliche Maßnahmen
  9. § 9Inkrafttreten, Geltungsbereich