Gesetze / BinSchStrO 2012 / Änderungen
Änderungen im BinSchStrO 2012
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
21.10.2025
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen · § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt (Anlage 3: Bild 11, 12, 13, 14) · § 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter (Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32) · § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS · § 6.21 Zusammenstellung der Verbände · § 6.28 Durchfahren der Schleusen · § 6.35 Verhaltenspflichten · § 7.07 Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen · § 11.15 Meldepflicht · § 11.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 14.15 Meldepflicht · § 14.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 15.15 Meldepflicht · § 15.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 16.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe · § 16.15 Meldepflicht · § 16.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 20.11 Schifffahrt bei Hochwasser · § 20.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 21.09 Ankern · § 22.15 Meldepflicht · § 29.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
14.08.2025
§ 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS · § 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite
13.04.2025
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.02 Schiffsführer · § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord · § 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb (Anlage 3: Bild 2, 3) · § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt (Anlage 3: Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) · § 3.11 Bezeichnung gekuppelter Fahrzeuge in Fahrt (Anlage 3: Bild 15, 16) · § 3.24 Bezeichnung bestimmter stillliegender Fischereifahrzeuge und der Netze oder Ausleger (Anlage 3: Bild 48) · § 3.34 Verhaltenspflichten · § 4.06 Radar · § 6.13 Wenden · § 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen · § 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe; Verbot der Annäherung an Fahrzeuge · § 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken · § 9.04 Ein- und Aussteigen der Fahrgäste · § 11.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und -breite · § 11.03 Zusammenstellung der Verbände · § 11.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen · § 11.22 Regelungen über den Verkehr · § 11.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 12.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe · § 12.03 Zusammenstellung der Verbände · § 12.22 Regelungen über den Verkehr · § 12.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 25.11 Schifffahrt bei Hochwasser · § 28.01 Anwendungsbereich · § 28.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe · § 28.03 Zusammenstellung der Verbände · § 28.04 Fahrgeschwindigkeit · § 28.05 Bergfahrt · § 28.06 Begegnen · § 28.07 Überholen · § 28.08 Wenden · § 28.09 Ankern · § 28.10 Stillliegen · § 28.11 Schifffahrt bei Hochwasser · § 28.12 Schifffahrt bei Eis · § 28.13 Nachtschifffahrt · § 28.14 Einsatz von Trägerschiffsleichtern · § 28.15 Meldepflicht · § 28.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen · § 28.17 Kennzeichnung der Brücken- und Wehrdurchfahrten · § 28.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken · § 28.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen · § 28.20 Segeln · § 28.21 Bezeichnung der Fahrzeuge · § 28.22 Regelungen über den Verkehr · § 28.23 Regelungen zum Sprechfunk · § 28.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge · § 28.25 Befahren der Altwässer, Kanäle und einzelner Wasserstraßen · § 28.26 Schutz der Kanäle und Anlagen · § 28.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt · § 28.28 Benutzung der Wasserstraßen · § 28.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 28.30 Übergangsbestimmungen · § 29.01 Behandlung von Schiffsabfällen · § 29.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht · § 29.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern · § 29.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) · § 29.05 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
16.10.2024
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
15.10.2024
§ 1.02 Schiffsführer · § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord · § 1.09 Besetzung des Ruders · § 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge · § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden (Anlage 3: Bild 56) · § 4.05 Sprechfunk · § 4.06 Radar · § 6.28 Durchfahren der Schleusen · § 6.29 Reihenfolge der Schleusungen · § 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge · § 6.35 Verhaltenspflichten · § 7.08 Wache und Aufsicht · § 7.09 Verhaltenspflichten · § 10.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe · § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 15.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 16.04 Fahrgeschwindigkeit · § 17.03 Zusammenstellung der Verbände · § 17.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 19.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge · § 23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe · § 24.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe und Abladetiefe · § 28.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG)
25.06.2023
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
22.10.2022
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.09 Besetzung des Ruders · § 1.24 Sonderregelung für Fahrzeuge im öffentlichen Dienst und für Wasserrettungsfahrzeuge · § 3.27 Bezeichnung der Fahrzeuge der Überwachungsbehörden(Anlage 3: Bild 56) · § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS · § 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen · § 6.29 Reihenfolge der Schleusungen · § 18.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt · § 22.06 Begegnen · § 22.22 Regelungen über den Verkehr · § 24.01 Anwendungsbereich
20.01.2022
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
04.01.2022
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.02 Schiffsführer · § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen · § 4.06 Radar · § 6.32 Mit Radar fahrende Fahrzeuge · § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge
22.12.2021
§ 10.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters
15.10.2021
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.02 Schiffsführer · § 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord · § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen · § 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge; Anzeige von Unfällen · § 1.22 Anordnungen vorübergehender Art · § 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe · § 2.05 Kennzeichen der Anker · § 2.07 Verhaltenspflichten · § 4.05 Sprechfunk · § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS · § 6.22 Sperrung der Schifffahrt und gesperrte Wasserflächen · § 6.24 Allgemeine Regelungen zum Durchfahren von Brücken und Wehren · § 6.28a Schleuseneinfahrt und -ausfahrt · § 6.29 Reihenfolge der Schleusungen · § 6.35 Verhaltenspflichten · § 7.05 Liegestellen · § 10.11 Schifffahrt bei Hochwasser · § 10.19 Benutzung der Schleusen, Bootsschleusen und Bootsumsetzanlagen · § 10.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 11.06 Begegnen · § 11.15 Meldepflicht · § 12.06 Begegnen · § 14.15 Meldepflicht · § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 15.06 Begegnen · § 15.15 Meldepflicht · § 15.16 Höhe der Brücken, sonstigen festen Überbauten und Freileitungen · § 15.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke, Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken · § 15.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 16.15 Meldepflicht · § 20.15 Meldepflicht · § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge · § 21.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 22.15 Meldepflicht · § 23.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Tauchtiefe, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe
05.04.2020
§ 1.02 Schiffsführer · § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 11, 12, 13, 14)
16.11.2019
§ 1.01 Begriffsbestimmungen · § 1.02 Schiffsführer · § 1.07 Anforderungen an die Beladung und freie Sicht; Höchstzahl der Fahrgäste · § 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge · § 1.09 Besetzung des Ruders · § 1.10 Mitführen von Urkunden und sonstigen Unterlagen · § 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen (Anlage 3: Bild 65) · § 2.07 Verhaltenspflichten · § 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10) · § 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt(Anlage 3: Bild 11, 12, 13, 14) · § 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter(Anlage 3: Bild 27a, 27b, 28a, 28b, 29, 30, 31, 32) · § 3.29 Schutz gegen Sog und Wellenschlag (Anlage 3: Bild 58) · § 4.05 Sprechfunk · § 4.07 Inland AIS und Inland ECDIS · § 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen · § 6.16 Überqueren der Wasserstraße; Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen · § 6.28 Durchfahren der Schleusen · § 6.35 Verhaltenspflichten · § 7.01 Allgemeine Grundsätze für das Stillliegen · § 7.03 Ankern und Verwendung von Pfählen · § 7.06 Besondere Liegestellen · § 7.07 Mindestabstände bei der Beförderung bestimmter gefährlicher Güter beim Stillliegen · § 7.08 Wache und Aufsicht · § 7.09 Verhaltenspflichten · § 8.14 Sicherheit an Bord von Fahrzeugen, die Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff nutzen · § 8.15 Verhaltenspflichten · § 10.10 Stillliegen · § 15.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 15.18 Durchfahren der Brücken, Sperrwerke,Wehre, Schleusen und einzelner Stromstrecken · § 15.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers,der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 17.01 Anwendungsbereich · § 17.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Fahrrinnentiefe und Abladetiefe · § 19.02 Abmessungen der Fahrzeuge und Verbände, Abladetiefe · § 19.04 Fahrgeschwindigkeit · § 21.04 Fahrgeschwindigkeit · § 21.23 Regelungen zum Sprechfunk · § 21.24 Sonderbestimmungen für Kleinfahrzeuge · § 21.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt · § 21.29 Verhaltenspflichten des Schiffsführers, der Besatzung an Bord, des Eigentümers und des Ausrüsters · § 22.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt · § 23.27 Verkehrsbeschränkungen der Schifffahrt · § 24.20 Segeln · § 26.13 Nachtschifffahrt · § 28.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern · § 28.04 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) · § 28.05 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge