Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZSV · GVBl.II/26, [Nr. 15]
Verordnung für die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und für das Dialogorientierte Serviceverfahren (Zentrale Studienplatzvergabeverordnung - ZSV)
21 Normen · ausgefertigt 27.03.2026 · Änderungen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Aufgaben und zuständige Stellen
- § 4Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
- § 5Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
- § 6Form und Frist des Zulassungsantrags
- § 7Beteiligung am Verfahren
- § 8Quoten
- § 9Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
- § 10Auswahl nach Härtegesichtspunkten
- § 11Besonderer öffentlicher Bedarf
- § 12Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
- § 13Auswahl für ein Zweitstudium
- § 14Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
- § 15Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
- § 16Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
- § 17Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen
- § 18Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
- § 19Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
- § 20Teilstudienplätze
- § 21Bescheide