Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ZSV · GVBl.II/26, [Nr. 15]

Verordnung für die Studienplatzvergabe im Zentralen Vergabeverfahren und für das Dialogorientierte Serviceverfahren (Zentrale Studienplatzvergabeverordnung - ZSV)

21 Normen · ausgefertigt 27.03.2026 · Änderungen

  1. § 1Anwendungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Aufgaben und zuständige Stellen
  4. § 4Registrierung bei der Stiftung und Kommunikation
  5. § 5Koordinierung im Dialogorientierten Serviceverfahren
  6. § 6Form und Frist des Zulassungsantrags
  7. § 7Beteiligung am Verfahren
  8. § 8Quoten
  9. § 9Ablauf des Zentralen Vergabeverfahrens
  10. § 10Auswahl nach Härtegesichtspunkten
  11. § 11Besonderer öffentlicher Bedarf
  12. § 12Auswahl und Zulassung von Drittstaatsangehörigen
  13. § 13Auswahl für ein Zweitstudium
  14. § 14Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Vorabquoten
  15. § 15Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Abiturbestenquote
  16. § 16Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der zusätzlichen Eignungsquote
  17. § 17Ergänzende Vorschriften zur Auswahl in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen
  18. § 18Ergänzende Vorschriften zur Auswahl bei Ranggleichheit in den Hauptquoten
  19. § 19Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs
  20. § 20Teilstudienplätze
  21. § 21Bescheide