Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MeldDÜV · GVBl.II/15, [Nr. 54]

Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (MeldDÜV)

20 Normen · ausgefertigt 02.11.2015 · Änderungen

  1. § 1Grundsätze der regelmäßigen Datenübermittlung
  2. § 2Verfahren
  3. § 3Automatisierter Abruf von Meldedaten
  4. § 4Datenübermittlungen an die Suchdienste
  5. § 5Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
  6. § 6Datenübermittlungen an die Versorgungsverwaltung
  7. § 7Datenübermittlungen an die Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende
  8. § 8Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
  9. § 9Datenübermittlungen an die Finanzämter
  10. § 10Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
  11. § 11Datenübermittlungen an die Schulverwaltungsbehörden
  12. § 12Datenübermittlungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe
  13. § 13Datenübermittlungen zur Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen
  14. § 14Datenübermittlungen zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
  15. § 15Datenübermittlungen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden
  16. § 16Datenübermittlungen an die für Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständigen Behörden
  17. § 17Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
  18. § 18
  19. § 19Verwaltungsvorschriften
  20. § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten