Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MeldDÜV · GVBl.II/15, [Nr. 54]
Verordnung über regelmäßige Datenübermittlungen der Meldebehörden (MeldDÜV)
20 Normen · ausgefertigt 02.11.2015 · Änderungen
- § 1Grundsätze der regelmäßigen Datenübermittlung
- § 2Verfahren
- § 3Automatisierter Abruf von Meldedaten
- § 4Datenübermittlungen an die Suchdienste
- § 5Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
- § 6Datenübermittlungen an die Versorgungsverwaltung
- § 7Datenübermittlungen an die Behörden zur Wahrnehmung der Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende
- § 8Datenübermittlungen an den Rundfunk Berlin-Brandenburg
- § 9Datenübermittlungen an die Finanzämter
- § 10Datenübermittlungen an die Gesundheitsämter
- § 11Datenübermittlungen an die Schulverwaltungsbehörden
- § 12Datenübermittlungen an die örtlichen Träger der Jugendhilfe
- § 13Datenübermittlungen zur Erfassung öffentlich geförderter Wohnungen
- § 14Datenübermittlungen zur Ehrung von Alters-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsjubiläen
- § 15Datenübermittlungen an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister amtsangehöriger Gemeinden
- § 16Datenübermittlungen an die für Wasserver- und Abwasserentsorgung zuständigen Behörden
- § 17Datenübermittlungen an die für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden
- § 18
- § 19Verwaltungsvorschriften
- § 20Inkrafttreten, Außerkrafttreten