Gesetze / Landesrecht Brandenburg / FeuLV · GVBl.II/22, [Nr. 68]

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes im Land Brandenburg (Feuerwehrlaufbahnverordnung - FeuLV)

27 Normen · ausgefertigt 04.10.2022 · Änderungen

  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Laufbahnen
  3. § 3Einstellung in den Vorbereitungsdienst
  4. § 4Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
  5. § 5Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung
  6. § 6Ende des Vorbereitungsdienstes
  7. § 7Laufbahnausbildung außerhalb eines Beamtenverhältnisses
  8. § 8Anderweitiger Erwerb der Laufbahnbefähigung
  9. § 9Feuerwehrprüfungsausschuss
  10. § 10Einstellung in einem höheren Amt als dem Eingangsamt
  11. § 11Probezeit
  12. § 12Probezeitverkürzung
  13. § 13Dienstliche und eigene Fortbildung
  14. § 14Förderung der Leistungsfähigkeit
  15. § 15Beförderungen
  16. § 16Übertragung höher bewerteter Dienstposten
  17. § 17Zulassung zum Aufstieg
  18. § 18Allgemeine Regelungen für den Aufstieg
  19. § 19Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes
  20. § 20Aufstieg in die Laufbahn des höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
  21. § 21Laufbahnrechtliche Dienstzeiten
  22. § 22Nachteilsausgleich
  23. § 23Schwerbehinderte Menschen
  24. § 24Teilzeitbeschäftigung
  25. § 25Andere Bewerberinnen und Bewerber, Ausnahmeentscheidungen des Landespersonalausschusses
  26. § 26Ausschreibung
  27. § 27Übergangsbestimmung