Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Elektro-Bergverordnung · GVBl.II/99, [Nr. 27] S.550

Bergverordnung für elektrische Anlagen (Elektro-Bergverordnung)

41 Normen · ausgefertigt 23.09.1999 · Änderungen

  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Begriffsbestimmungen
  3. § 3Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
  4. § 4Anzahl der Elektro-Fachkräfte
  5. § 5Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
  6. § 6Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
  7. § 7Betriebsanweisungen
  8. § 8Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
  9. § 9Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  10. § 10Weitergehende Anforderungen
  11. § 11Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
  12. § 12Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
  13. § 13Wiederkehrende Prüfungen
  14. § 14Jahresrevision
  15. § 15Instandsetzungen explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
  16. § 16Sonstige Aufzeichnungen
  17. § 17Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
  18. § 18Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
  19. § 19Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
  20. § 20Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
  21. § 21Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen
  22. § 22Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen
  23. § 23Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen
  24. § 24Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
  25. § 25Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen
  26. § 26Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen
  27. § 27Wiedereinschalten nach Erdschluß in explosionsgefährdeten Bereichen
  28. § 28Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz
  29. § 29Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
  30. § 30Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
  31. § 31Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
  32. § 32Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
  33. § 33Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
  34. § 34Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
  35. § 35Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
  36. § 36Prüfung durch Werkssachverständige
  37. § 37Bekanntmachung der Verordnung
  38. § 38Ausnahmegenehmigungen
  39. § 39Ordnungswidrigkeiten
  40. § 40Übergangsvorschriften
  41. § 41Inkrafttreten