Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 2006

42 Entscheidungen im Jahr 2006

  1. 14.12.2006 – 8722/02 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen. 2. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Parteien sich verpflichten, keine Neuverhandlung der Rec…

  2. 04.12.2006 – 27627/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde in seinem Register zu streichen. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  3. 12.11.2006 – 13828/04 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  4. 12.11.2006 – 25553/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention für erledigt und die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  5. 12.11.2006 – 39485/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  6. 12.11.2006 – 41092/06 Entscheidung
  7. 06.11.2006 – 51288/99 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  8. 26.10.2006 – 65655/01 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG: 1. Die Rüge wegen der Dauer der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt; 2. Arti…

  9. 23.10.2006 – 55878/00 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  10. 18.10.2006 – 46410/99 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit vierzehn zu drei Stimmen, dass Artikel 8 der Konvention nicht verletzt worden ist;

  11. 16.10.2006 – 1101/04 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  12. 16.10.2006 – 2725/04 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  13. 16.10.2006 – 32817/02 Entscheidung
  14. 16.10.2006 – 43346/05 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  15. 05.10.2006 – 66491/01 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG, 1. dass der Beschwerdeführer behaupten kann, im Sinne des Artikels 34 der Konvention „verletzt“ zu sein; 2. dass Artikel 6 der Konvention verletzt worden ist; 3.…

  16. 05.10.2006 – 75204/01 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG 1. dass das Interesse der Witwe des Beschwerdeführers, Frau P. K., hinreichend war, um die Fortsetzung der Prüfung der Rechtssache zu rechtfertigen; 2. dass die R…

  17. 25.09.2006 – 71759/01 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  18. 18.09.2006 – 26315/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  19. 11.09.2006 – 22007/03 Entscheidung
  20. 11.09.2006 – 35504/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  21. 04.09.2006 – 33994/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  22. 10.08.2006 – 75737/01 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Individualbeschwerde wird für zulässig erklärt; 2. Artikel 6 Absatz 1 der Konvention ist nicht verletzt worden.

  23. 13.07.2006 – 38033/02 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. einstimmig, dass die Individualbeschwerde für zulässig erklärt wird; 2. einstimmig, dass Artikel 6 Abs. 1 der Konvention verletzt worden ist; 3. mit vier zu drei Stimmen,…

  24. 11.07.2006 – 54810/00 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF 1. mit zehn zu sieben Stimmen, dass Artikel 3 der Konvention verletzt worden ist; 2. mit zwölf zu fünf Stimmen, dass keine gesonderte Frage unter dem Blickwinkel des Artikel…

  25. 29.06.2006 – 27250/02 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: 1. Die Rüge wegen der Verfahrensdauer wird für zulässig und die Individualbeschwerde im Übrigen für unzulässig erklärt. 2. Artikel 6 Abs. 1 der Konvent…

  26. 29.06.2006 – 54934/00 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  27. 19.06.2006 – 23130/04 Entscheidung

    Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof einstimmig: Die Anwendung von Artikel 29 Abs. 3 der Konvention wird für erledigt und die Beschwerde für unzulässig erklärt. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Sektionskanzleri…

  28. 22.05.2006 – 6213/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Peer LORENZEN Claudia WESTERDIEK Kanzlerin Präsident

  29. 02.05.2006 – 32806/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Claudia WESTERDIEK Peer LORENZEN Kanzlerin Präsident

  30. 23.03.2006 – 23560/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde im Hinblick auf die Dauer der Untersuchungshaft einstimmig für unzulässig; mit Stimmenmehrheit erklärt er die Beschwerde im Hinblick auf das Anhalten von Schreibe…

  31. 23.03.2006 – 59008/00 Urteil

    AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DER GERICHTSHOF EINSTIMMIG WIE FOLGT: Er beschließt, die Rechtssache im Register zu streichen.

  32. 16.03.2006 – 77792/01 Entscheidung
  33. 09.03.2006 – 58182/00 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  34. 02.03.2006 – 49935/99 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  35. 14.02.2006 – 69735/01 Entscheidung

    Aus diesen Gründen entscheidet der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit wie folgt: Der Einwand der Regierung, bezüglich der Rüge der Beschwerdeführer nach Artikel 8 der Konvention sei der innerstaatliche Rechtsweg nicht ersch…

  36. 09.02.2006 – 43371/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Individualbeschwerde mit Stimmenmehrheit für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  37. 09.02.2006 – 50215/99 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerde für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  38. 02.02.2006 – 51466/99; 70130/01 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof einstimmig, die Beschwerden für unzulässig Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  39. 02.02.2006 – 5398/03 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  40. 12.01.2006 – 38282/97; 68891/01 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof mit Stimmenmehrheit die Individualbeschwerden für unzulässig. Vincent BERGER BOSTJAN M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  41. 12.01.2006 – 77207/01 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. . Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident

  42. 05.01.2006 – 32352/02 Entscheidung

    Aus diesen Gründen erklärt der Gerichtshof die Beschwerde einstimmig für unzulässig. Vincent BERGER Boštjan M. ZUPANČIČ Kanzler Präsident