Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof 1957

9 Entscheidungen im Jahr 1957

  1. 10.12.1957 – C-1/57 Urteil

    Die Klagen 1/5? und 14/5? sind unzulässig. Die Klägerin hat die in beiden Rechtssachen entstandenen Kosten zu tragen.

  2. 10.12.1957 – C-8/56 Urteil

    Die Klage gegen die Entscheidung der Hohen Behörde vom 24. Oktober 1956, mit der gegen die Klägerin eine Geldbuße in Höhe von 800000 Lire festgesetzt wurde, wird abgewiesen. Die Klägerin wird zur Tragung der Kosten des R…

  3. 04.12.1957 – C-18/57 Beschluss

    Der Antrag ist zulässig und begründet. Bis zu dem Zeitpunkt, in dem das Endurteil ergeht, wird der Vollzug der Entscheidungen Nr. 16 bis 18/57 vom 26. Juli 1957 insoweit ausgesetzt, als der Antragstellerin durch die in d…

  4. 16.11.1957 – C-1/57 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich beantrage: die beiden Klagen als unzulässig zurückzuweisen und der Société des usines à tubes de la Sarre die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

  5. 13.11.1957 – C-8/56 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich beantrage daher Abweisung der Klage und Verurteilung der Klägerin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits.

  6. 12.07.1957 – C-7/56 Urteil

    I. — Nichtigkeitsklage 7/56 1. Die Entscheidungen, die in dem vom Vizepräsidenten der Gemeinsamen Versammlung, Herrn Vanrullen, an die Kläger gerichteten Schreiben vom 12. Juli 1956 enthalten sind, werden für nichtig erk…

  7. 14.06.1957 – C-7/56 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich beantrage in den Rechtssachen 3 bis 7/57: die Gemeinsame Versammlung zur Zahlung von 1 Franken an jeden der Kläger zu verurteilen; die Klagen im übrigen abzuweisen und die Gemeinsame Versammlung zur Tragung der gesam…

  8. 20.03.1957 – C-2/56 Urteil

    Die Klage auf Nichtigerklärung des Artikels 8 der Entscheidung der Hohen Behörde Nr. 5/56 vom 15. Februar 1956 wird abgewiesen. Die Klägerinnen werden zur Zahlung der Kosten verurteilt.

  9. 11.02.1957 – C-2/56 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich beantrage daher: die Klage mit der Kostenfolge des Artikels 60 § 1 der VerfO des Gerichtshofes abzuweisen.